Ablauf und Kosten von Psychotherapie

Ablauf:
Zunächst wird telefonisch ein Erstgespräch vereinbart. In diesem unverbindlichen Erstgespräch schaffen wir uns einen ersten Überblick über die Symptomatik und ihre Anliegen. Außerdem informiere ich Sie über meine persönliche Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie.

Gesetzliche Versicherte:
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Psychotherapie. In jedem Fall werden drei Sitzungen im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde sowie vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) von der Krankenkasse getragen. Ich benötige für die Abrechnung lediglich ihre Krankenversicherungskarte. In diesen ersten Sitzungen können Sie prüfen, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und ob meine Arbeitsweise mit ihren Zielen übereinstimmt. Danach stellen wir einen Antrag bei der Krankenkasse. Über den genauen Ablauf dieses Antragsverfahrens informiere ich Sie im Laufe der ersten Sitzungen.

Privat Versicherte:
Die Kosten der Behandlung werden von der privaten Krankenkasse und der Beihilfe normalerweise zumindest anteilig übernommen. Im welchem Umfang, hängt vom jeweiligem Versicherungsvertrag ab. Klären Sie dies bitte vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenversicherung und lassen Sie die Formulare zur Therapiebeantragung zusenden. Ich werde ihnen die Therapiekosten in Rechnung stellen. Sie können diese dann bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen.

Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Behandlung auch selbst übernehmen. Dies kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn Sie das Gefühl haben einen professionellen Ansprechpartner für ein bestimmtes Problem zu brauchen, auch wenn keine psychische Erkrankung vorliegt oder ihre Krankenkasse eine Psychotherapie nicht übernimmt.